Aktuelle Antragsfristen: 1. Dezember 2023
Mitteilung der Entscheidungen: April 2024
Bewilligte Projekte können frühestens zwei Wochen nach Entscheidungsmitteilung beginnen.
Die Stiftung hat ein Verfahren zur vereinfachten Bearbeitung von Anträgen für wissenschaftliche Veranstaltung und kleinere Forschungsvorhaben bis zu 10.000 Euro eingerichtet. Die durchschnittliche Fördersumme beträgt 6.000 bis 8.000 Euro. Die Bewilligungsquote in diesem Förderverfahren der DPWS liegt bei etwa 30 bis 40%.
Dabei gelten folgende Bedingungen:
Vorhaben müssen in deutsch-polnischer Partnerschaft zweier Institutionen durchgeführt werden. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich.
Der Förderanteil der DPWS soll 70% nicht übersteigen, so dass mindestens 30% der Gesamtausgaben eines Vorhabens aus Eigen- oder Drittmitteln getragen werden müssen.
Aufgrund der Begrenztheit ihrer Mittel konzentriert sich die Stiftung seit 2018 auf die Förderung von Projekten, die eine besonders nachhaltige Wirkung (z. B. durch Gewinnung weiterer Unterstützer für Fortsetzungsprojekte oder die Entwicklung größerer Projekte aus einem kleinen Ansatz heraus) erwarten lassen.
Eine Institution, die bereits eine Projektförderung in dem vereinfachten Verfahren erhalten hat, ist nur dann antragsberechtigt, wenn die Projekte abgeschlossen und korrekt abgerechnet worden sind. Zwei Institute derselben Hochschule gelten als verschiedene Antragsteller.
Wie stelle ich einen Antrag?
Für die Antragstellung nutzen Sie ausschließlich das Online-Antragsportal der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung.
Fünf Schritte zur Antragstellung:
Um das Online-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren und den Datenschutzbestimmungen zustimmen.
Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem persönlichen Freischaltcode.
Nach der Registrierung können Sie sich anschließend mit Ihrem Benutzernamen und Kennwort anmelden.
Als Erstes füllen Sie die Anfrage aus. Anhand weniger Daten wird überprüft, ob Ihr Vorhaben mit den Stiftungszielen grundsätzlich vereinbar ist. Bitte keine Förderanfragen per E-Mail, sondern nur noch über das Antragsportal.
Sobald Sie eine positive Benachrichtigung von der Stiftung per E-Mail erhalten haben, können Sie den Förderantrag ausfüllen, zwischenspeichern und absenden.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung den Leitfaden und weitere Informationen zur Antragstellung unter „Dokumente“.