Aktuelle Antragsfrist: 15. November 2023
Mitteilung der Entscheidungen: Mitte April 2024
Bewilligte Projekte können frühestens zwei Wochen nach Entscheidungsmitteilung beginnen.
Die Stiftung fördert Vorhaben im Bereich der Geistes-, Kultur-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Vorhaben müssen in deutsch-polnischer Partnerschaft zweier Institutionen durchgeführt werden. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich. Für die DPWS sind in erster Linie deutsch-polnische Themen und Bezüge von Interesse. Aspekte, die andere Länder bzw. Kulturen betreffen, können aber Teil von geförderten Projekten sein. Insbesondere der europäische Kontext der deutsch-polnischen Beziehungen ist in vielen Fällen ein sinnvoller inhaltlicher Bestandteil. Die Themen können sowohl gegenwartsbezogen als auch historisch behandelt werden. Der Schwerpunkt liegt bei Projekten, deren Fragestellungen sich auf Phänomene der Neuzeit beziehen.
Im Rahmen der Hauptausschreibung können Forschungsprojekte beantragt werden, die sich auf einen (oder mehrere) der vier thematischen Schwerpunkte beziehen:
Jeder Forschungsantrag muss einem (gegebenenfalls mehreren) dieser Schwerpunkte zugeordnet werden. Nähere Informationen sind im Text „Erläuterungen zu den thematischen Schwerpunkten“ zu finden. Eine Förderung außerhalb dieser Schwerpunkte ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Antragsteller werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich in Zweifelsfällen frühzeitig an die Geschäftsstelle zu wenden und kurze Projektskizzen formlos einzureichen, um die Vereinbarkeit mit den thematischen Schwerpunkten zu prüfen.
Die DPWS hat den max. Förderbetrag auf 100.000 Euro für ein Projekt erhöht. Die bisherige durchschnittliche Fördersumme liegt bei 50.000 bis 70.000 Euro. Die Bewilligungsquote liegt in diesem Ausschreibung bei etwa 20 % bis 30 %.
Die Aufteilung der Fördersumme unter den Projektpartnern sollte zwischen Deutschland und Polen möglichst paritätisch sein, max. können 70 % der Fördermittel einer der beiden Seiten zugutekommen. Die Fördermittel werden jedoch stets vollständig an eine Institution in Deutschland oder in Polen ausgezahlt, die für die Weiterleitung der Mittel an den anderen Partner verantwortlich ist.
Bevorzugt sollen im Rahmen der Projekte Stipendien vergeben werden. Die Stipendienhöhe beträgt für Doktoranden 1.500 Euro in Deutschland/ 1.000 Euro in Polen bzw. Postdoktoranden 1.700 Euro in Deutschland/1.200 Euro in Polen. Mehr Informationen finden Sie im Leitfaden.
Für die Antragstellung nutzen Sie ausschließlich das Online-Antragsportal der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung.
Fünf Schritte zur Antragstellung:
Bitte lesen Sie vor Antragstellung den Leitfaden und weitere Informationen zur Antragstellung unter „Dokumente“.
Erläuterungen zu den thematischen Schwerpunkten
1. Registrierung beim Online-Antragsportal
2. E-Mail mit Freischaltcode
3. Anmeldung mit Benutzernamen und Kennwort
4. Versand der Anfrage
5. Antragsbearbeitung und -versand