a) Zuwendungsvertrag
Mit der Zusage erhalten Sie einen neuen Finanzierungsplan zugesandt. Grundlage für diesen Finanzierungsplan ist die finanzielle Kalkulation, die Sie mit dem Antrag eingereicht haben. Falls es hiervon Abweichungen gibt, bitten wir Sie, die Änderungen in der Exceldatei vorzunehmen und kurz zu begründen.
Für die Erstellung Ihres Zuwendungsvertrages ist der Finanzierungsplan ausschließlich als Exceldatei elektronisch bei der Stiftung einzusenden. Der Mustervertrag ist unter Dokumente einzusehen.
b) Umwidmung
Hinsichtlich der Gesamtausgaben ist der Finanzierungsplan verbindlich, aus diesem Grund bedürfen Änderungen des Finanzierungsplans, bei denen eine oder mehrere Ausgabenkategorien (Reisekosten, Veranstaltungs-, Sach- und Personalausgaben) um mehr als 20% überschritten werden, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stiftung. Der Umwidmungsantrag ist mit aktualisiertem Finanzierungsplan elektronisch bei der Stiftung einzusenden. Bei der Neukalkulation sind die aktuellen Richtwerte (Tabellenblatt „Richtwerte“ im Finanzierungsplan) der Stiftung zu beachten.
c) Mittelverschiebungen
Wenn die im Finanzierungsplan für das laufende Jahr eingestellten Mittel nicht in vollem Umfang benötigt werden, muss spätestens bis zum 1. Dezember eine elektronische Mitteilung bei der Stiftung eingehen. Dieser Mitteilung ist eine Neufassung des Finanzierungsplans, aus dem die Verschiebung der Mittel ins nächste Jahr ersichtlich ist, beizufügen.
d) kostenneutrale Projektlaufzeitverlängerungen
Bei Projektlaufzeitverlängerungen, die über den 31. Dezember hinausgehen, ist dem elektronischen Antrag auf Verlängerung eine Neufassung des Finanzierungsplans beizufügen.
DPWS Finanzierungsplan Hauptausschreibung
[XLSX - 32,6 kB]
DPWS Finanzierungsplan Sonderausschreibung
[XLSX - 33,4 kB]
DPWS Finanzierungsplan vereinfachte Ausschreibung
[XLSX - 29,5 kB]
Die Zuwendung darf nach Projektbeginn für fällige Zahlungen innerhalb der nächsten sechs Monate abgerufen werden. Dafür ist die Mittelanforderung elektronisch und unterschrieben per Post an die Stiftung zu senden.
Nicht verwendete Mittel müssen unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von vier Wochen unter Angabe der Projektnummer auf das Konto der Stiftung bei der Commerzbank IBAN: DE81 4804 0035 0771 5899 05, SWIFT-BIC: COBADEFFXXX zurücküberweisen werden, da ansonsten Verzugszinsen anfallen können. Die zurücküberwiesenen Mittel verfallen nicht und können erneut abgerufen werden.
Ab der zweiten Mittelanforderung ist dem Formular eine Belegliste über die Ausgaben der vorherigen Mittelanforderung beizufügen. Es gilt der Umrechnungskurs von dem Tag, an dem die Stiftungsmittel auf dem Konto des Projektträgers eintreffen.
Die im Finanzierungsplan für das laufende Jahr eingestellten Mittel sind spätestens bis zum 15. Dezember abzurufen.
DPWS Mittelanforderung
[DOCX - 29,7 kB]
DPWS Belegliste Haupt- und Sonderausschreibung
[XLSX - 32,3 kB]
DPWS Belegliste vereinfachte Ausschreibung
[XLSX - 31,4 kB]
Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks können Mittel an den Projektpartner weitergeleitet werden. Dazu muss vor der Mittelweiterleitung ein sog. Weiterleitungsvertrag geschlossen werden, der nach Vertragsabschluss umgehend elektronisch der Stiftung zugehen soll.
DPWS Kooperationsvertrag Mittelanforderung_Muster
[DOCX - 31,6 kB]
Der Status als Doktorand ist spätestens im dritten Monat der Förderung durch einen Fakultätsratsbeschluss o. Ä. nachzuweisen. Bei einem Post-Doc Stipendium ist die Einreichung der Dissertation nachzuweisen.
Die Nachweise samt Verpflichtungserklärung sind per E-Mail an gierke@dpws.de zu senden.
DPWS Stipendien Verpflichtungserklärung
[DOCX - 134,4 kB]
Das Logo sowie der folgende Hinweis sind an sichtbarer Stelle zu platzieren:
- Gefördert aus Mitteln der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung
- Projekt wspierany przez Polsko-Niemiecką Fundację na rzecz Nauki
Auf die Förderung durch die Stiftung ist in allen Projektveröffentlichungen hinzuweisen. Dazu gehören: Publikationen, Medieninformationen, Konferenzbeiträge (Präsentationen, Poster etc.), Artikel, öffentliche Auftritte (Veranstaltungsmaterial und ‑präsentationen) und öffentlich einsehbare Webseiten.
DPWS Logo
[ZIP - 1,9 MB]
Bitte lesen Sie vor Erstellung des Berichts den Leitfaden.
a. Zwischenberichte
Ein Zwischenbericht ist in der Regel erforderlich, wenn der Bewilligungszeitraum des Projektes über 18 Monate hinaus geht. Im Zuwendungsvertrag sind die genauen Berichtsfristen genannt.
Der Berichtszeitraum umfasst bei Projekten der vereinfachten Ausschreibung und der Hauptausschreibung immer 12 Monate vom Projektbeginn bzw. dem vorherigen Zwischenbericht. Der Bericht ist innerhalb eines Monats einzusenden.
Bei den Projekten der Sonderausschreibung ist der Berichtszeitraum immer gleich dem Kalenderjahr. Nach Ende eines Kalenderjahres ist der Bericht innerhalb eines Monats einzusenden.
Der Zwischenbericht besteht aus folgenden Dokumenten:
Der Zwischenbericht ist ausschließlich elektronisch als Microsoftdateien (Word, Excel) an gierke@dpws.de einzusenden.
Bitte wählen Sie die entsprechenden Formulare aus, je nach Art der Ausschreibung an der Sie mit Ihrem Projekt teilgenommen haben.
b. Endbericht (Verwendungsnachweis)
Der Endbericht wird nach dem Projektende innerhalb von drei Monaten fällig. Im Zuwendungsvertrag ist die genaue Berichtsfrist genannt.
Der Berichtszeitraum umfasst den gesamten Bewilligungszeitraum von Projektbeginn bis Projektende. Der Verwendungsnachweis ist elektronisch als Microsoftdateien (Word, Excel) an gierke@dpws.de und unterschrieben per Post einzusenden.
Der Endbericht besteht aus folgenden Dokumenten:
Dem Verwendungsnachweis sind mindestens zwei aussagekräftige Fotos und ggf. Veranstaltungsmaterial etc. beizufügen.
Sollten im Rahmen der Förderung Publikationen entstanden sein, ist von jeder Publikation ein Belegexemplar an die Geschäftsstelle der Stiftung einzusenden. Elektronische Publikationen sollen im PDF-Format zugesandt werden. Weitere Veröffentlichungen in Form von Artikeln, Konferenzbeiträgen o. Ä. sind ebenfalls elektronisch an gierke@dpws.de einzusenden (ggf. mit DOI-Angabe). Ergebnisse aus geförderten Stipendien, insbesondere im Rahmen eines Stipendiums entstandene Dissertationen, müssen der Stiftung als Beleg zugehen.
Der Verwendungsnachweis ist erst vollständig eingereicht, wenn alle Unterlagen per E-Mail und per Post eingegangen sind.
Bitte wählen Sie die entsprechenden Formulare aus, je nach Art der Ausschreibung an der Sie mit Ihrem Projekt teilgenommen haben.
DPWS Leitfaden Berichtsphase
[PDF - 153,2 kB]
DPWS Belegliste Haupt- und Sonderausschreibung
[XLSX - 32,6 kB]
DPWS Belegliste vereinfachte Ausschreibung
[XLSX - 31,8 kB]
DPWS Sachlicher Endbericht Haupt- und Sonderausschreibung
[DOCX - 29,3 kB]
DPWS Sachlicher Endbericht vereinfachte Ausschreibung
[DOCX - 28,5 kB]
DPWS Kurzbericht
[DOCX - 20,7 kB]
DPWS Sachlicher Zwischenbericht
[DOCX - 25,5 kB]