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FAQ für Antragsteller

Wie lange kann ein Projekt dauern?

Die minimale Projektdauer beträgt 6 Monate und die maximale Projektdauer beträgt 5 Jahre. Durchschnittlich dauert ein Projekt in der vereinfachten Ausschreibung 6 Monate bis 2 Jahre; in der Hauptausschreibung 1 bis 3 Jahre; in der Sonderausschreibung 3 bis 4 Jahre.

Können mehr Projektpartner an einem Projekt beteiligt sein?

Ja, es können mehr als zwei kooperierende Institutionen an einem Projekt beteiligt sein. Partner aus anderen Ländern als Deutschland und Polen sind ebenfalls möglich. Alle beteiligten Institutionen unterschreiben in der Antragsphase das "Unterschriftenformular".

Stellen die Projektpartner einen gemeinsamen Antrag?

Ja, die Projektpartner reichen gemeinsam einen Antrag ein. Ein Partner wird darin als Antragstellende Institution und der/die andere/n als Beteiligte Partnerinstitution bezeichnet.

Welcher Projektpartner unterzeichnet im Bewilligungsfall den Zuwendungsvertrag mit der DPWS?

Die Stiftung unterzeichnet den Zuwendungsvertrag mit der Antragstellenden Institution, die damit zum Zuwendungsempfänger wird.

Wer kann das Unterschriftenformular im Namen der antragstellenden Einrichtung und der Partnereinrichtung unterzeichnen?

Das Formular ist durch eine Person zu unterzeichnen, die für die jeweilige Institution zum Abschluss von Rechtsgeschäften befugt ist.

Ist es notwendig, vor der Antragstellung eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Projektpartnern zu unterzeichnen?

In der Antragsphase ist eine Kooperationsvereinbarung nicht erforderlich. Die Projektpartner schließen eine Kooperationsvereinbarung im Bewilligungsfall ab.

Wann kann das Projekt beginnen?

Bewilligte Projekte können frühestens zwei Wochen nach Entscheidungsmitteilung beginnen. Dies kann nach der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags erfolgen.  Wann die Entscheidungen mitgeteilt werden, wird auf der Seite der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben.

Wird die Zuwendung an alle Projektpartner ausgezahlt?

Die Fördermittel werden an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt, d. h. an die Einrichtung, die im Antrag als Antragstellende Institution fungiert. Der Zuwendungsempfänger ist für die Weiterleitung der Mittel an die Projektpartner zuständig.

Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?

Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags mithilfe des Formulars "Mittelanforderung". Die Mittel werden für einen Zeitraum von sechs Monaten für laufende Ausgaben ausgezahlt. Ein Antrag auf Auszahlung der Mittel kann unmittelbar nach der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags vom Zuwendungsempfänger gestellt werden.

Antragsfristen

- Hauptausschreibung bis zum 15.11.2024

- Vereinfachte Ausschreibung bis zum 02.12.2024

- Sonderausschreibung bis zum 10.12.2024

Entscheidungen werden im April 2025 mitgeteilt.