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FAQ für Antragsteller

Antragsfristen

Vereinfachte Ausschreibung: 15. Oktober 2026

Entscheidungen werden im März 2027 mitgeteilt.

 

Hauptausschreibung: 20. November 2026

Entscheidungen werden im April 2027 mitgeteilt.

FAQ Antragsphase

Um wie viel Uhr läuft die Bewerbungsfrist in den Ausschreibungen ab?

Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen in allen Ausschreibungen endet um Mitternacht.

Wie lange kann ein Projekt dauern?

Die minimale Projektdauer beträgt 6 Monate und die maximale Projektdauer beträgt 5 Jahre. Durchschnittlich dauert ein Projekt in der vereinfachten Ausschreibung 6 Monate bis 2 Jahre; in der Hauptausschreibung 1 bis 3 Jahre; in der Sonderausschreibung 3 bis 4 Jahre.

Können mehr Projektpartner an einem Projekt beteiligt sein?

Ja, es können mehr als zwei kooperierende Institutionen an einem Projekt beteiligt sein. Partner aus anderen Ländern als Deutschland und Polen sind ebenfalls möglich. Alle beteiligten Institutionen unterschreiben in der Antragsphase das „Unterschriftenformular”.

Stellen die Projektpartner einen gemeinsamen Antrag?

Ja, die Projektpartner reichen gemeinsam einen Antrag ein. Ein Partner wird darin als Antragstellende Institution und der/die andere/n als Beteiligte Partnerinstitution bezeichnet.

Können Anhänge zum Antrag hinzugefügt werden?

Ja, das System erlaubt das Hochladen von Anhängen. Zum Antrag können Dateien wie z.B. Literaturverzeichnis, Diagramme zur Projektlaufzeit und Aufgabenteilung zwischen Partnern usw. beigefügt werden.

Beziehen sich die Zeichenlimits im Antrag auf die Anzahl der Zeichen mit Leerzeichen oder ohne Leerzeichen?

Die Zeichenlimits im Antrag beziehen sich auf die Anzahl der Zeichen ohne Leerzeichen.

Welcher Projektpartner unterzeichnet im Bewilligungsfall den Zuwendungsvertrag mit der DPWS?

Die Stiftung unterzeichnet den Zuwendungsvertrag mit der Antragstellenden Institution, die damit zum Zuwendungsempfänger wird.

Wer kann das Unterschriftenformular im Namen der antragstellenden Einrichtung und der Partnereinrichtung unterzeichnen?

Das Formular ist durch eine Person zu unterzeichnen, die für die jeweilige Institution zum Abschluss von Rechtsgeschäften befugt ist.

In welcher Form kann ein studentischer Mitarbeiter für administrative Aufgaben oder Unterstützung im Projekt eingestellt werden?

Möglich sind zivilrechtlicher Vertrag, Bruchteil einer Vollzeitstelle (nach Hochschulsätzen) oder Kurzzeitstipendium.

In welcher Form kann eine Buchhalterin oder ein Buchhalter für die Abrechnung des Projekts eingestellt werden?

Bevorzugt ist die Übernahme eines Teils des Vollzeitgehalts aus DPWS-Mitteln (z. B. 5% je nach Stundenbedarf). Alternativ ist ein zivilrechtlicher Vertrag möglich

Wie berechnet man die Overheadpauschale bis zu 10%?
  • Ansatz 1: Wenn die direkten Kosten bereits feststehen und niedriger als der maximale Antragsbetrag sind, berechnet man die Pauschale bis zu 10% dieser Kosten und addiert beide Beträge (z. B. 80.000 € direkte Kosten + 8.000 € Pauschale = 88.000 € Antragssumme).

  • Ansatz 2: Um den maximalen Antragssbetrag (150.000 €) auszuschöpfen, passt man die Höhe der direkten Kosten und der Pauschale aneinander an (z. B. 136.364 € direkte Kosten + 13.636 € Pauschale = 150.000 €).
    Der Antragssbetrag stellt immer 110% der Summe aus direkten Kosten und Pauschale dar. Die Summe aus direkten Kosten und Pauschale darf den maximalen Förderbetrag des Projekts nicht überschreiten (150.000 € in der Hauptausschreibung).

Können beide Universitäten je 10% Overheadpauschale ansetzen, oder wird sie zwischen den Institutionen geteilt?

Die Overheadpauschale beträgt insgesamt 10% und kann beliebig zwischen den antragstellenden Institutionen aufgeteilt werden, z. B. 2% + 8%, 5% + 5% usw.

Schließt die Angabe von 10% administrativer Pauschale die Einstellung eines studentischen Mitarbeiters im Projekt aus?

Nein. Einstellung und Pauschale sind kombinierbar, aber die Pauschale darf nicht Aufgaben des Mitarbeiters abdecken – sie kann andere administrative Ausgaben finanzieren.

Die maximale Förderhöhe in der Hauptausschreibung beträgt 150.000 Euro – wird der Eigenanteil, z. B. Finanzierung von Publikationen, Einstellung des Projektleiters oder Bereitstellung von Räumen für die Konferenz, außerhalb dieses Betrags gezählt?

Ja, der Eigenanteil wird außerhalb der Fördergrenze zählt. 

Sind die Beträge für Vergütungen und andere Kosten in den Leitlinien brutto, brutto brutto oder netto?

Es handelt sich um Bruttobeträge.

Akzeptiert die Stiftung elektronische Signaturen?

Ja, elektronische Signaturen werden akzeptiert.

Ist es notwendig, vor der Antragstellung eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Projektpartnern zu unterzeichnen?

In der Antragsphase ist eine Kooperationsvereinbarung nicht erforderlich. Die Projektpartner schließen eine Kooperationsvereinbarung im Bewilligungsfall ab.

Wann kann das Projekt beginnen?

Bewilligte Projekte können frühestens zwei Wochen nach Entscheidungsmitteilung beginnen. Dies kann nach der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags erfolgen.  Wann die Entscheidungen mitgeteilt werden, wird auf der Seite der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben.

FAQ Projektphase

Wird die Zuwendung an alle Projektpartner ausgezahlt?

Die Fördermittel werden an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt, d. h. an die Einrichtung, die im Antrag als Antragstellende Institution fungiert. Der Zuwendungsempfänger ist für die Weiterleitung der Mittel an die Projektpartner zuständig.

Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?

Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags mithilfe des Formulars „Mittelanforderung”. Die Mittel werden für einen Zeitraum von sechs Monaten für laufende Ausgaben ausgezahlt. Ein Antrag auf Auszahlung der Mittel kann unmittelbar nach der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags vom Zuwendungsempfänger gestellt werden.