Vereinfachte Ausschreibung: 15. Oktober 2026
Entscheidungen werden im März 2027 mitgeteilt.
Hauptausschreibung: 20. November 2026
Entscheidungen werden im April 2027 mitgeteilt.
Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen in allen Ausschreibungen endet um Mitternacht.
Die minimale Projektdauer beträgt 6 Monate und die maximale Projektdauer beträgt 5 Jahre. Durchschnittlich dauert ein Projekt in der vereinfachten Ausschreibung 6 Monate bis 2 Jahre; in der Hauptausschreibung 1 bis 3 Jahre; in der Sonderausschreibung 3 bis 4 Jahre.
Ja, es können mehr als zwei kooperierende Institutionen an einem Projekt beteiligt sein. Partner aus anderen Ländern als Deutschland und Polen sind ebenfalls möglich. Alle beteiligten Institutionen unterschreiben in der Antragsphase das „Unterschriftenformular”.
Ja, die Projektpartner reichen gemeinsam einen Antrag ein. Ein Partner wird darin als Antragstellende Institution und der/die andere/n als Beteiligte Partnerinstitution bezeichnet.
Ja, das System erlaubt das Hochladen von Anhängen. Zum Antrag können Dateien wie z.B. Literaturverzeichnis, Diagramme zur Projektlaufzeit und Aufgabenteilung zwischen Partnern usw. beigefügt werden.
Die Zeichenlimits im Antrag beziehen sich auf die Anzahl der Zeichen ohne Leerzeichen.
Die Stiftung unterzeichnet den Zuwendungsvertrag mit der Antragstellenden Institution, die damit zum Zuwendungsempfänger wird.
Das Formular ist durch eine Person zu unterzeichnen, die für die jeweilige Institution zum Abschluss von Rechtsgeschäften befugt ist.
Möglich sind zivilrechtlicher Vertrag, Bruchteil einer Vollzeitstelle (nach Hochschulsätzen) oder Kurzzeitstipendium.
Bevorzugt ist die Übernahme eines Teils des Vollzeitgehalts aus DPWS-Mitteln (z. B. 5% je nach Stundenbedarf). Alternativ ist ein zivilrechtlicher Vertrag möglich
Ansatz 1: Wenn die direkten Kosten bereits feststehen und niedriger als der maximale Antragsbetrag sind, berechnet man die Pauschale bis zu 10% dieser Kosten und addiert beide Beträge (z. B. 80.000 € direkte Kosten + 8.000 € Pauschale = 88.000 € Antragssumme).
Ansatz 2: Um den maximalen Antragssbetrag (150.000 €) auszuschöpfen, passt man die Höhe der direkten Kosten und der Pauschale aneinander an (z. B. 136.364 € direkte Kosten + 13.636 € Pauschale = 150.000 €).
Der Antragssbetrag stellt immer 110% der Summe aus direkten Kosten und Pauschale dar. Die Summe aus direkten Kosten und Pauschale darf den maximalen Förderbetrag des Projekts nicht überschreiten (150.000 € in der Hauptausschreibung).
Die Overheadpauschale beträgt insgesamt 10% und kann beliebig zwischen den antragstellenden Institutionen aufgeteilt werden, z. B. 2% + 8%, 5% + 5% usw.
Nein. Einstellung und Pauschale sind kombinierbar, aber die Pauschale darf nicht Aufgaben des Mitarbeiters abdecken – sie kann andere administrative Ausgaben finanzieren.
Ja, der Eigenanteil wird außerhalb der Fördergrenze zählt.
Es handelt sich um Bruttobeträge.
Ja, elektronische Signaturen werden akzeptiert.
In der Antragsphase ist eine Kooperationsvereinbarung nicht erforderlich. Die Projektpartner schließen eine Kooperationsvereinbarung im Bewilligungsfall ab.
Bewilligte Projekte können frühestens zwei Wochen nach Entscheidungsmitteilung beginnen. Dies kann nach der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags erfolgen. Wann die Entscheidungen mitgeteilt werden, wird auf der Seite der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben.
Die Fördermittel werden an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt, d. h. an die Einrichtung, die im Antrag als Antragstellende Institution fungiert. Der Zuwendungsempfänger ist für die Weiterleitung der Mittel an die Projektpartner zuständig.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags mithilfe des Formulars „Mittelanforderung”. Die Mittel werden für einen Zeitraum von sechs Monaten für laufende Ausgaben ausgezahlt. Ein Antrag auf Auszahlung der Mittel kann unmittelbar nach der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags vom Zuwendungsempfänger gestellt werden.