Die minimale Projektdauer beträgt 6 Monate und die maximale Projektdauer beträgt 5 Jahre. Durchschnittlich dauert ein Projekt in der vereinfachten Ausschreibung 6 Monate bis 2 Jahre; in der Hauptausschreibung 1 bis 3 Jahre; in der Sonderausschreibung 3 bis 4 Jahre.
Ja, es können mehr als zwei kooperierende Institutionen an einem Projekt beteiligt sein. Partner aus anderen Ländern als Deutschland und Polen sind ebenfalls möglich. Alle beteiligten Institutionen unterschreiben in der Antragsphase das "Unterschriftenformular".
Ja, die Projektpartner reichen gemeinsam einen Antrag ein. Ein Partner wird darin als Antragstellende Institution und der/die andere/n als Beteiligte Partnerinstitution bezeichnet.
Die Stiftung unterzeichnet den Zuwendungsvertrag mit der Antragstellenden Institution, die damit zum Zuwendungsempfänger wird.
Das Formular ist durch eine Person zu unterzeichnen, die für die jeweilige Institution zum Abschluss von Rechtsgeschäften befugt ist.
In der Antragsphase ist eine Kooperationsvereinbarung nicht erforderlich. Die Projektpartner schließen eine Kooperationsvereinbarung im Bewilligungsfall ab.
Bewilligte Projekte können frühestens zwei Wochen nach Entscheidungsmitteilung beginnen. Dies kann nach der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags erfolgen. Wann die Entscheidungen mitgeteilt werden, wird auf der Seite der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben.
Die Fördermittel werden an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt, d. h. an die Einrichtung, die im Antrag als Antragstellende Institution fungiert. Der Zuwendungsempfänger ist für die Weiterleitung der Mittel an die Projektpartner zuständig.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags mithilfe des Formulars "Mittelanforderung". Die Mittel werden für einen Zeitraum von sechs Monaten für laufende Ausgaben ausgezahlt. Ein Antrag auf Auszahlung der Mittel kann unmittelbar nach der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags vom Zuwendungsempfänger gestellt werden.
- Hauptausschreibung bis zum 15.11.2024
- Vereinfachte Ausschreibung bis zum 02.12.2024
- Sonderausschreibung bis zum 10.12.2024
Entscheidungen werden im April 2025 mitgeteilt.